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KORPORATION "BEWERTUNG" MOSKAU, RUSSLANDE-mail: ocenka-co@mtu-net.ru phone:+7 495 9993419 fax:+7 495 4666654 |
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BEWERTUNG DER EINLAGE ZUM STAMMKAPITAL EINES UNTERNEHMENS.Bei Gründung oder Neugestaltung eines Unternehmens entsteht oft die Notwendigkeit, einen Anteil am Stammkapital mit Sacheinlagen einzuzahlen. Dies bedeutet, dass der Gründer als Bezahlung seines Anteils am Stammkapital des Unternehmens sein Vermögen überträgt - Immobilien, Anlagen, geistiges Eigentum oder Anteile (Aktien) an anderen Unternehmen. Es ist offensichtlich, dass diese Situation die Möglichkeit der Interessenkonflikte der Parteien in sich birgt – der Gründer ist daran interessiert, sein Vermögen zum maximalen Preis zu übertragen, indem das Unternehmen und andere Gründer an dem minimalen Wert dieses Vermögens interessiert sind. Um die Parität der Interessen aller teilnehmenden Parteien einzuhalten, wird die unabhängige Bewertung der Sacheinlagen sowohl zum Grundkapital einer Aktiengesellschaft, als auch zum Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt. Die Forderung über Heranziehung eines unabhängigen Schätzers für Feststellung des Wertes von Sacheinlagen ist im Gesetz vorgeschrieben und ist in den Föderalen Gesetzen der Russischen Föderation „Über Aktiengesellschaften“ und „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung" enthalten. Entsprechend diesen Gesetzen ist eine unabhängige Bewertung der Sacheinlage notwendig, falls der entsprechende Geldbetrag für diese Sacheinlage 200 Mindestlöhne übersteigt. Diese Schwelle ist relativ niedrig und in der Praxis unterliegen fast alle Sacheinlagen der Unternehmen und Organisationen der Forderung über obligatorische Bewertung. Im Falle der Einbringung der Sacheinlage zum Stammkapital fordern die russischen Gesetze eine unabhängige Ermittlung des Marktwertes dieses Vermögens, d. h. des wahrscheinlichsten Preises, zu dem dieses Vermögen auf dem freien Markt unter den Wettbewerbsbestimmungen verkauft werden kann, wenn die Geschäftsparteien vernünftig handeln und über alle notwendige Informationen verfügen, und der Geschäftspreis von keinen außerordentlichen Umständen beeinflusst wird. Es sei zu bemerken, dass die Teilnehmer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie der unabhängige Schätzer im Falle einer Sacheinlage zum Stammkapital der Gesellschaft drei Jahre ab dem Zeitpunkt der staatlichen Eintragung der Gesellschaft oder der entsprechenden Änderungen in der Satzung der Gesellschaft bei eventuellem Mangel des Gesellschaftsvermögens der für ihre Verbindlichkeiten in der Höhe der Überbewertung der Sacheinlagen subsidiär haften. Bei Bewertung der Einlage zum Grundkapital einer Aktiengesellschaft (Einzahlung für Aktien mit Sacheinlagen) ist diese Norm nicht vorgesehen. Unsere Firma hat große Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Stammkapitaleinlagen und bietet professionelle Dienstleistungen bei der Durchführung einer solchen Bewertung in kürzester Frist an. |
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